Am 07.10.2016 soll in der Regionalversammlung Nordhessen (RV) u.a. über den sog. „Teilregionalplan Energie“ beraten und beschlossen werden.
Bemerkenswertes Detail hierbei, die RV trifft sich in alter Zusammensetzung, d.h. mit den Mehrheitsverhältnissen und Amtsträgern aus der vorherigen Legislaturperiode, also den Verhältnissen, wie sie vor der Kommunalwahl am 06.03.2016 Gültigkeit hatten.
Gem. der aktuell gültigen Geschäftsordnung (GO) der Regionalversammlung ist unter §7, Abs. 1 vermerkt, dass die RV bei ihrer ERSTEN SITZUNG NACH EINER WAHL aus ihrer Mitte eine(n) (neue(n)) Vorsitzende(n) nebst Stellvertreter(innen) zu wählen hat. Dieses kann selbstredend natürlich nur in neuer Zusammensetzung, gem. den Ergebnissen der letzten Wahl vom 06.03.2017 geschehen.
Wer es gerne selbst nachlesen möchte, hier der zugehörige Link:
Da die Regionalversammlung am 07.10.2016 die ERSTE Versammlung nach der Kommunalwahl vom 06.03.2016 ist und keine(n) neue(n) Vorsitzende(n) wählt/wählen kann und diese Wahl des/der Vorsitzenden, gem. Terminplan der RV, auch erst am 14.11.2016 auf der dann sog. konstituierenden Sitzung der RV stattfinden soll (der dann ZWEITEN Versammlung nach dem 06.03.2016), verstößt die Versammlung am 07.10.2016, unserer Ansicht nach, ganz klar gegen die o.g. Geschäftsordnung.
Die Wählergemeinschaft Großalmerode hat daher das Regierungspräsidium Kassel als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Nordhessen aufgefordert, die RV am 07.10.2016 abzusagen, da diese Versammlung gegen die Geschäftsordnung der Regionalversammlung verstößt.
Einmal mehr zeigt sich, dass beim Thema „Energiewende“ vieles nicht mit rechten Dingen zuzugehen scheint. Die Wählergemeinschaft Großalmerode steht für Transparenz in den Verwaltungen.
Wir verurteilen das Vorgehen des Regierungspräsidiums als intransparent und höchst fragwürdig.
Wählergemeinschaft Großalmerode – Wir für Großalmerode