Nachforderung des Kindergartenbetreibers für 2015 ist gerechtfertigt!

Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 07.12.2016 im Dorfgemeinschaftshaus Epterode beschäftigte die Mitglieder des HFA im wesentlichen nur ein Thema:
Die Nachzahlung für den Betrieb der städtischen Kindergärten in Großalmerode an den Betreiber der Einrichtungen in Höhe von bis zu 77.400 €.

Mit sehr ausführlichen, detaillierten und transparent aufbereiteten Unterlagen wurde den Mitgliedern des HFA durch den Geschäftsführer des Kindergartenbetreibers und Bürgermeister Nickel offen gelegt, wie sich der o.g. Betrag im Einzelnen zusammen setzt und in welchem der drei städtischen Kindergärten, welcher Teilbetrag zu Buche schlägt.

Neben zwar eingeplanten, aber tatsächlich noch nicht bezahlten Beiträgen der Stadt Großalmerode an den Betreiber der Kindergärten, verursachten vor allem die Änderungen des Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) in 2015 und Planungsabweichungen die o.g. Nachforderung.

Im Einzelnen gibt das HessKiföG einen neuen Betreuungsaufwand pro Kindergartenkind vor und erhöht damit den Personalbedarf pro Kind. Weiterhin änderte sich, im Vergleich zur Planung 2015, das Anmeldeverhalten der Eltern im zweiten Halbjahr 2015, hin zu längeren Betreuungszeiten der Kindergartenkinder bis 16:00 Uhr. Ein weiterer auschlaggebender Faktor waren Planungsabweichungen im Bereich der Belegungszahlen, so entwickelten sich die Ist-Zahlen in Bezug auf die Zusammensetzung und Anzahl sog. U3-, Ü3-, und I-Kinder anders als geplant. Derartige Abweichungen vom Plan sind leider kaum vorhersehbar.

Mit der gestrigen Offenlegung aller Details steht zusammenfassend fest, die Nachforderung ist gerechtfertigt und nicht anfechtbar.

Was geliefert wurde, muss auch bezahlt werden.

Einstimmig erging somit die Empfehlung des HFA an die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2016, die genannte Nachforderung zu genehmigen.

Durch realisierte Einsparungen in 2015 an anderer Stelle ist zudem gewährleistet, dass der Haushaltsplan für 2015 in Summe weiterhin eingehalten wird.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die Bereitstellung der Berechnungsgrundlage, sowie die gelieferte Transparenz. Wir wünschen uns diese Transparenz auch für die weitere Zusammenarbeit auf allen Ebenen.

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