Aus dem Parlament – Anmerkungen zur Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017

Bei der gestrigen Stadtverordnetenversammlung in der Valentin-Traudt-Schule (VTS) in Großalmerode hatten die Stadtverordneten die Gelegenheit, sich den neu aufgebauten B-Trakt der Schule einmal anzusehen.
Schulleiter Christoph Matt führt die Stadtverordneten durch seine Schule und zeigte ihnen, wie sich die Schule in den letzten Jahren verändert hat.

Mit der komplett neu renovierten Gesamtschule hat Großalmerode ein wahres Juwel in seiner Mitte anzubieten.
So war die VTS bereits in den vergangenen Jahren auch für Schüler aus anderen Kommunen im Werra-Meißner-Kreis und dem Landkreis Kassel eine äußerst attraktive Bildungsstätte.
Mit der jetzt abgeschlossenen Komplettsanierung und der damit exzellenten Schuleinrichtung, welche die VTS ab sofort anbietet, kann Großalmerode als Schulstandort und Kommune mit sehr günstigem Wohnbaugrund etwas bieten, was im sog. „Speckgürtel von Kassel“ ein absolutes Alleinstellungsmerkmal darstellt, nämlich eine perfekte Schulinfrastruktur bis einschließlich zur 10. Gymnasialklasse und günstige Lebenshaltungskosten, welche keinen Vergleich scheuen müssen.

Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stand am 30.03.2017 u.a. die Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Stellplatzsatzung sowie der Feuerwehrsatzung, eine Zusammenfassung der interfraktionellen Sitzung zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen, sowie die Beratung und Beschlussfassung zur Prüfung des Angebots des Windparkbetreibers Hausfirste in Bezug auf eine Beteiligung der Stadt Großalmerode an diesem Windpark.

Mit einer Gegenstimme verabschiedete das Stadtparlament die Neufassung der Stellplatzsatzung. Auf Antrag der CDU-Fraktion, welcher auch von der Wählergemeinschaft Großalmerode unterstützt wurde, wurde der Verwaltungsvorschlag zur Stellplatzsatzung für Arztpraxen nochmals geändert, so dass neue Arztpraxen in Großalmerode durch die Stellplatzsatzung nicht mehr so hoch belastet werden, wie es in der Vergangenheit der Fall war.

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung wurde einstimmig beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen waren zum einen redaktioneller Art, zum anderen ist es nunmehr satzungsgemäß möglich dem Stadtbrandinspektor bzw. den Wehrführern der einzelnen Ortsteilwehren einen zweiten Stellvertreter an die Seite zu stellen. Weiterhin besteht ab sofort satzungsgemäß die Möglichkeit, sog. Bereichsfeuerwehren zu bilden, soweit sich einzelne Ortsteilwehren zu einem solchen Schritt entscheiden sollten.

Die Zusammenfassung des Magistrats zur interfraktionellen Sitzung der Stadtverordneten zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen wurde von den Stadtverordneten zur Kenntnis genommen und bei einer Enthaltung so angenommen. Als Termin für eine Bürgerinformation wurde jetzt der 08.05.2017 ins Auge gefasst. Hierzu wird in den „Großalmeröder Nachrichten“ im „Marktspiegel“ rechtzeitig durch den Stadtverordnetenvorsteher eingeladen.

Sehr ausgiebig und durchaus kontrovers wurde das Beteiligungsangebot des Betreibers des Windparks Hausfirste diskutiert.
Hierbei wurde durch die Wählergemeinschaft Großalmerode sehr klar deutlich gemacht, dass eine derartige Beteiligung als hochspekulativ anzusehen ist und allein deswegen verantwortungsbewusst nicht eingegangen werden kann.
Die Tatsache, dass Großalmerode eine solche Beteiligung nur kreditfinanziert durchführen kann, da entsprechend notwendiges Eigenkapital nicht zur Verfügung steht, verbietet es geradezu, hier spekulativ tätig zu werden.
Auch die Wählergemeinschaft Großalmerode ist sich vollkommen einig, dass das Thema Windkraft bzw. Energiewende hoch emotional ist und mitunter sachlich nicht diskutiert werden kann.
Was jedoch sachlich jederzeit bewertbar ist und von der WG auch so vertreten wird, ist die Tatsache, dass ein Investment in Windenergie ein Spekulationsinvestment ist.
Und es ist aus unserer Sicht nicht Aufgabe einer Kommune sich spekulativ und zudem noch kreditfinanziert in privatwirtschaftliche Unternehmen einzukaufen.
Das Risiko, welches hierfür eingegangen werden muss, ist aufrichtig nicht zu rechtfertigen.
Mehrheitlich beschloss die Stadtverordnetenversammlung, das vorliegende Angebot vorerst nicht für „teures Geld“ durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Stattdessen wurde der Magistrat gebeten, den Windparkbetreiber einzuladen, sich in einem Termin den Fragen interessierter Stadtverordneter zu stellen und hierbei detailliert aufzuzeigen, wie er sich die Rahmenbedingungen der von ihm angebotenen Beteiligung vorstellt.
In wie weit eine solcher Termin wirklich Neues zu Tage fördern kann, um ein derartiges Spekulationsgeschäft doch positiv zu beurteilen, wurde von rund einer Handvoll Stadtverordneter kritisch gesehen, die gegen einen solchen Termin votierten.

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