In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 23.03.2017 in Epterode stand unter anderem das o.g. Thema auf der Tagesordnung.
Wie Bürgermeister Andreas Nickel berichtete, wurde der Stadt Großalmerode durch den Betreiber des Windparks Hausfirste eine Beteiligung angeboten.
Im Zuge dieses Angebotes legte der Bürgermeister dem HFA am gestrigen Abend einen Beschlussvorschlag vor, nach welchem die Verwaltung ermächtigt wird, dieses Angebot des Windparkbetreibers durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Die Mitglieder des HFA waren sich jedoch einstimmig einig, dass eine solche Entscheidung nicht durch den HFA, sondern nur durch die Stadtverordnetenversammlung, als höchstem Gremium der Stadt Großalmerode, beschlossen werden kann.
Im Geiste der Resolution der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2014 kann nur die Stadtverordnetenversammlung selbst hier eine finale und grundsätzliche Entscheidung fällen, so Uwe Range, der Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft Großalmerode in seinem gestrigen Wortbeitrag.
Denn in der genannten Resolution wurde damals folgendes grundsätzlich festgelegt:
„Die Stadtverordneten der Stadt Großalmerode lehnen alle Planungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen im gesamten Kaufunger Wald und auch im gesamtem Gebiet der Stadt Großalmerode ab.“
und weiter heißt es dort,
„Ausdrücklich lehnen die Stadtverordneten auch die konkreten Pläne des Investors ab, im Bereich „Hausfirste“ ca. 10 Windkraftanlagen zu errichten.“
bzw.
„Gem. § 50 HGO behalten sich die Stadtverordneten alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau von Windkraftanlagen vor.“
Die Frage, ob also eine Beteiligung der Stadt Großalmerode am Windpark Hausfirste überhaupt geprüft werden soll, oder ob eine solche Beteiligung von vorne herein wegen fehlender Substanz in allen Belangen, von Ökologie bis Ökonomie, abzulehnen ist, wie Dr. Detlef Ahlborn es ausführte, wird somit ggf. schon in der nächsten Stadtverordnetenversammlung Tagesordnungspunkt werden.
Als Wählergemeinschaft Großalmerode sehen wir uns der Resolution vom 13.11.2014 nach wie vor verpflichtet. Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass das Thema Windenergie für jeden Stadtverordneten eine persönliche Gewissensentscheidung war, ist und sein wird. Dieses gilt natürlich auch für die Stadtverordneten der Wählergemeinschaft Großalmerode, insbesondere da wir keinen Fraktionszwang ausüben.