Bürgerversammlung zum Thema der wiederkehrenden Straßenbeiträge am 08.05.2017

Vor rund einem Jahr, nämlich am 19.05.2016, hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig auf Antrag der WG-Fraktion und der CDU-Fraktion beschlossen, dass der Magistrat und die Verwaltung der Stadt Großalmerode beauftragt werden, umgehend rechtliche Prüfungen und Entwurfsgestaltungen zur möglichen Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nach § 11a Kommunalabgabengesetz vorzunehmen.

Nach einer interfraktionellen Sitzung des Stadtparlamentes zu diesem Thema Anfang 2017, bei welcher die Stadtverordneten von Magistrat und Verwaltung über den Stand der Dinge informiert wurden, ist es am 08.05.2017 nunmehr soweit, dass in einer Bürgerversammlung den Bürgerinnen und Bürgern von Großalmerode erläutert werden soll, was wiederkehrenden Straßenbeiträge für sie bedeuten würden.

Wir schließen uns daher der Einladung von Herrn Stadtverordnetenvorsteher Frank Anacker sehr gerne an und laden Sie recht herzliche ein,

am Montag, den 08. Mai 2017 um 19:00 Uhr
im großen Rathaussaal,
Marktplatz 11, 37247 Großalmerode

an der Bürgerversammlung zum Thema der möglichen Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nach § 11a Kommunalabgabengesetz in der Stadt Großalmerode teilzunehmen.

Anbei die offiziellen Einladung von Herrn Stadtverordnetenvorsteher Frank Anacker in den Stadtnachrichten der Stadt Großalmerode:

Stadtnachrichten

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