Am 10.03.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung mit den damaligen Mehrheiten letztmalig die Straßenbeitragssatzung der Stadt Großalmerode geändert, welche zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen dient und die Stadt Großalmerode ermächtigt, Beiträge nach Maßgabe des KAG (Gesetz über kommunale Abgaben) zu erheben. Mittlerweile sind alle Kommunen in Hessen durch das Land aufgefordert, solche Beiträge zu erheben, auch wenn sie bis dato diese nicht erhoben haben.
Mit der Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) zum 01.01.2013 hat die damalige Landesregierung aus CDU und FDP den Weg frei gemacht, Straßenbeiträge ggf. gerechter und auf mehrere “Schultern”, als bis dahin möglich, zu verteilen. Die sog. “Wiederkehrenden Straßenbeiträge” wurden gesetzlich legitimiert.
Auf gemeinsamen Antrag der Wählergemeinschaft Großalmerode und der CDU Großalmerode hat am 19.05.2016 die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, dass der Magistrat und die Verwaltung beauftragt werden, umgehend rechtliche Prüfungen und Entwurfsgestaltungen für eine entsprechende Satzungsänderung vorzunehmen und in interfraktionellen Sitzungen, ggf. mit externen Referenten, das Ergebnis der Beauftragung vorzulegen.
Die erste dieser interfraktionellen Sitzungen, die nicht öffentlich sind, findet nunmehr am Donnerstag, den 16.02.2017 statt.
Eine entsprechende öffentliche Bürgerinformation ist momentan für den 20.04.2017 vorgesehen.
Es ist leider seit dem 01.01.2013 schon sehr viel Zeit ins Land gezogen. Am Donnerstag werden die Stadtverordneten jetzt, hoffentlich fundiert, erfahren, ob und wie sie die sog. Straßenbeiträge ggf. gerechter, aber vor allem für den Einzelnen finanzierbarer, auf die Bürgerinnen und Bürger von Großalmerode und den Ortteilen neu verteilen können.