Wählergemeinschaft Großalmerode stellt Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Großalmerode

Das Thema Straßenbeiträge erhitzt die Gemüter mehr als jede Hitzewelle oder die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen.

Zur Kommunalwahl in 2016 sind wir als Wählergemeinschaft Großalmerode unter anderem mit der Forderung und dem Wahlprogramm angetreten, die damals verpflichtend zu erhebenden Straßenbeiträge in Großalmerode sozialverträglicher zu gestalten und die sogenannten „Einmaligen Straßenbeiträge“ durch die „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ zu ersetzen.

Mit Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 wurden sodann die „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ für die Abrechnungsgebiete Großalmerode und Rommerode eingeführt.

Bis dahin hatte unsere Stadtverwaltung sehr viel Arbeit und Mühen in die neue Satzung investiert und auch die parallel verlaufenen Arbeiten zur verwaltungsinternen Umsetzung der neuen Satzung haben viele Arbeitsstunden gefordert bzw. werden diese noch fordern.

Diesen Aufwand hat das Stadtparlament bewusst in Kauf genommen um die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Straßenbeiträge zu entlasten bzw. die Lasten gerechter zu verteilen.

Leider hat das Land Hessen diese Bemühungen bzw. und vor allem den Aufwand der Verwaltung nunmehr ad absurdum geführt. Denn mit der Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) zum 28.05.2018 wurden Straßenbeiträge für Kommunen zur freiwilligen Sache. Für Großalmerode hätte diese Änderung allein noch keine folgenschwere Änderung bedeutet, da Großalmerode aus eigener Kraft nicht auf den Bürgeranteil an Straßenbaumaßnahmen verzichten kann. Die Erhebung von Beiträgen war also weiterhin notwendig. Was jedoch viele erst nicht realisiert haben, im Zuge der Änderung des KAG hat der hessische Landtag nunmehr auch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) entscheidend geändert. Seit dem 21.06.2018 heißt es dort nämlich wie folgt: „Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) ausgenommen.“

Kurz um, Straßenbeiträge sind nicht nur ab sofort freiwillig, sie sind seit Juni 2018 eigentlich überflüssig, da die Gemeinden in Hessen zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen jetzt auch Steuern verwenden dürfen. Die Erhebung von Steuern ist jedoch für die Verwaltung ein eingespielter und schon seit jeher praktizierter Prozess, der keinerlei zusätzliche Arbeit abverlangt.

Dank dieser seit Mitte Juni 2018 gültigen Gesetzeslage ist es nicht mehr notwendig sogenannte „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ als sozialverträgliches Mittel zur Erhebung von Straßenbeiträgen einzuführen. Den quasi gleichen Effekt – und am Ende zudem kostenneutral für die Verwaltung und ohne jegliche externe Dienstleister durchführbar – kann jetzt erreicht werden, wenn Großalmerode den Bürgeranteil für Straßenbaumaßnahmen auf die Grundsteuer umlegt. Hierdurch werden die Grundsteuern zwar ansteigen, gleichzeitig aber werden die Straßenbeiträge komplett abgeschafft.

Als Wählergemeinschaft Großalmerode haben wir daher beschlossen, einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, mit welchem wir die Straßenbeiträge für Großalmerode komplett abschaffen wollen. Gleichzeitig ist durch den Antrag sichergestellt, dass die Grundsteuer nicht ins Uferlose ansteigen wird, sondern lediglich um das Volumen ansteigen soll, welches bisher über Straßenbeiträge finanziert wurde. Eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger ist in Summe somit ausgeschlossen.

Im Anhang können Sie unseren Antrag zur Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2018 nachlesen.

Antrag_WG-Fraktion_20180801

6 Comments

  1. Hallo Wg-Großalmerode,
    Wie aufgeführt sollen bei dem neuen Antrag der Straßengebühren die Kosten auf die Grundstückbesitzer sprich Hauseigentümer abgerechnet werden, wie sieht es mit den Bürgern aus die zur Miete wohnen Autos besitzen und auch die Straßen und Zufahrten nutzen
    MfG Friedrich W. Noll

    1. Hallo Herr Noll, ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, kann in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer als Posten aufgeführt werden. Denn laut § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. Gruß Ihre WG

  2. Na super, dafür habe ich euch nicht gewählt. Heisst also dass wir, die bereits die Straße bezahlt haben (Faulbach)zusätzlich zu den Straßenkosten auch noch die erhöhte Steuer bezahlen müssen. Ihr seit einfach Klasse. Dann schreibt das doch auch so oder seit ihr zu feige dafür. Eins ist klar kommt es so dass wir zweimal bezahlen müssen werde ich gerichtlich gegen euch vorgehen. Seit euch nicht sicher das hat mit Bürgerfreundlichkeit was ihr euch auf die Fahnen geschrieben habt nichts zu tun. Die Straßenbeiträge gehören komplett abgeschafft, keine Steuer keine Wiederkehrenden Beiträge und keine festen Beiträge. Und ihr habt wenn das so durchkommt den Hausvermietern einen Bärendienst erwiesen nämlich die können die Besitzabgaben dann auf ihre Mieter umlegen was jetzt nicht möglich ist. Danke dafür. !!!

    1. Hallo Bernd, ich möchte Dir an dieser Stelle privat, aber auch als Stadtverordneter der Wählergemeinschaft Großalmerode auf Deinen Kommentar antworten. Seit 2013 war es in Hessen möglich, von den sog. einmaligen Straßenbeiträgen auf die sog. wiederkehrenden Straßenbeiträge zu wechseln. In Großalmerode hat man diese Möglichkeit nicht genutzt, die Beschwerdeadresse hierfür kennst Du besser als ich. Bis zum 28.05.2018 war es für alle Gemeinden in Hessen eine gesetzliche Pflicht, vorgegeben durch das Land Hessen, Straßenbeiträge zu erheben, entweder in der einen oder in der anderen Form. Für Großalmerode gab es da keine Sonderregelung. Und ja – ein eindeutiges JA! – wer bis einschließlich 2016 sog. einmalige Straßenbeiträge bezahlt hat, ist nicht nur im Nachhinein “gekniffen”, der oder die war es schon in dem Moment, als er oder sie bezahlen musste. Der Grund hierfür ist eigentlich ganz einfach, einmalige Straßenbeiträge sind einfach nur ungerecht und in ihrer Höhe vollkommen unangemessen. Wir als WG habe uns auf die Fahne geschrieben, auf Basis der Gesetzeslage aus 2016, mit diesen ungerechten und teilweise existenzbedrohenden einmaligen Straßenbeiträgen Schluss zu machen. Ich gehe davon aus, dass wir in 2016 auch dafür gewählt wurden und wir haben Wort gehalten und alles menschenmögliche getan, auch gegen teilweise erbitterte Widerstände, die Ära der einmaligen Straßenbeiträge zu beenden. Und wie man aktuell sieht, einige in Großalmeröder Ortsteilen sind dennoch noch immer für die einmaligen Straßenbeiträge. Was wir aber alle nicht vorausahnen konnten ist, dass die aktuelle Noch-Landesregierung in 2018 hingeht und die rechtlichen Grundlagen für die Straßenbeiträge komplett verändert. Die dabei gravierendste Änderung ist die, dass grundhafte Straßenerneuerungen seit dem 21.06.2018 nicht mehr durch Beiträge, wenn auch neuerdings freiwillig zu erhebende Beiträge, finanziert werden müssen, sondern das man als Kommune hierfür jetzt auch Steuereinnahmen verwenden darf. Mit dieser Änderung ist es schlicht weg für die Stadt Großalmerode absolut unwirtschaftlich, den Aufwand für die sog. wiederkehrenden Straßenbeiträge weiter aufrecht zu erhalten. Man kann nicht für eine neue Straßenbeitragssatzung einen hohen fünfstelligen Betrag ausgeben, wenn dieses überhaupt nicht notwendig ist bzw. der Gesetzgeber einen anderen, explizit kostenneutralen Weg neuerdings zur Verfügung stellt. Was Deinen Einwand angeht, dass Straßenbeiträge insgesamt abgeschafft gehören und der bisherige Betrag den die Bürgerinnen und Bürger zu zahlen hatten, gefälligst von Land oder von mir aus auch vom Bund zu tragen ist, da bin ich absolut Deiner Meinung und wenn Du hier ein Zeichen setzen willst und alle anderen die meine Antwort hier lesen auch ihren Beitrag leisten wollen, dann kann ich Euch allen nur die folgende Internetseite ans Herz legen. Unter https://www.strabs-hessen.de/ kann sich jeder eintragen und so die Freien Wähler Hessen mit ihrer Forderung nach der Abschaffung der Straßenbeiträge insgesamt unterstützen. Wenn sich nach der Landtagswahl am 28.10.2018 im neuen Landtag eine Mehrheit findet, welche die Straßenbeiträge gem. den Forderungen der Freien Wähler Hessen abschafft, dann wird es auch in Großalmerode keinen Bürgeranteil an grundhaften Straßenerneuerungen mehr geben, weder als Steuer noch als Beitrag. Aber wenn es nicht dazu kommt, dann muss Großalmerode weiterhin einen Bürgeranteil verlangen (ansonsten können wir uns solche Baumaßnahmen schlicht nicht leisten) und wenn das so ist, dann ist es für alles am gerechtesten, wenn dieses zukünftig nur noch ausschließlich über Steuereinnahmen geschieht. Die Tatsache, dass Straßenanlieger in Großalmerode und in den Ortsteilen bis 2016 diesen Bürgeranteil auf einem anderen Weg bezahlt haben, ist mehr als ärgerlich, vor allem wenn man weiß, dass es auch anders gegangen wäre. Viele Grüße Uwe Fischer

  3. Ja ich stimme dir zu dass die Straßenbeiträge abgeschafft werden müssen. Aber ich sage hier auch deutlich dass ihr, die WG, nicht die Wahrheit sagt was eigentlich dahinter steckt. Ich z.B. bzw. mein Sohn und ich als Hauseigentümer müssen für 800m Straße 20.000.- € bezahlen bei gerade mal 996qm Grundstücksfläche und ihr wollt das wir zukünftig auch noch höhere Grundsteuern zahlen sollen um zukünftige Straßenerneuerungen anderer Anlieger zu bezahlen. Also sollen wir doppelt bezahlen.Das werden wir nicht hinnehmen. Und falls Du es nicht verstanden hast, wieder einmal sind die, die das Kapital haben im Vorteil. Die jenigen die Mietshäuser haben legen die Steuererhöhungen auf ihre Mieter um, aber was ist mit denen die keine Mieter haben ? Die müssen alles selber tragen. Ich bin der Meinung warum immer nur die Hauseigentümer, benutzt nicht jeder die Straße ? Frau mit Kind, Krankenwagen, Nachbarsbesuch,Arzt, Krankentransport usw. warum immer die die schon immer den Staat mit ihrem Geld in ihr Eigentum ( Haus) investiert haben. Wir sind die die hier in Deutschland die Wirtschaft am leben halten. Und als Dank wird noch einmal auf uns draufgehauen, die wenigsten Hauseigentümer haben Mieter auf denen er die Kosten abwälzen kann. Ihr wollt sozial sein ? in Wirklichkeit seid ihr genauso dem Kapital verpflichtet wie jede andere Partei hier in Deutschland. Es tut mir leid dass ich Vertrauen in euch gesetzt habe, ich habe da wohl einen Fehler gemacht. Übrigens Du als Stadverordnerter solltest dafür sorgen dass ihr mal euren Pflichten nachkommt, seit vielen Wochen ist kein Protokoll eurer Sitzungen im Internet nachzulesen. das nenn ich mal keine Transparenz.
    Gruß aus der Faulbach die ja schon immer als 5. Rad am Wagen behandelt wurde, aber die Zeiten sind zukünftig vorbei !! Wenn wir schon geographisch nicht zu Großalmerode gehören,(lt. Wiederkehrende Beitragssatzung) steht es uns dann nicht zu einen Ortvorsteher zu stellen ? Liebe Grüße Bernd Jung

    1. Hallo Bernd, warum sagen wir nicht die Wahrheit? Wir legen doch ganz klar offen, dass Großalmerode nicht in der Lage ist, ohne einen Bürgeranteil an grundhaften Straßenerneuerungen auszukommen. Dieser Anteil wurde durch die Bürger (Anlieger) bisher durch einmalige Straßenbeiträge erbracht. So wie Du schreibst, wurden da gerne mal 20.000€ für nicht einmal 1.000m² Grundstück aufgerufen. Insgesamt war es immer, je nach Art der Straße, ein Bürgeranteil von 50%-75% an den beteiligungsfähigen Kosten. Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen hätte sich daran im Kern nichts geändert, außer dass die Anzahl der Bürger, die ein Zahlung leisten müssen größer geworden wäre und damit der zu zahlenden Betrag für jeden einzelnen geringer. Es bleibt aber wie es ist, ohne dass die Bürger sich über irgendein Verfahren an den Baumaßnahmen beteiligen geht es nicht. Die Lösung, die beteiligungsfähigen Kosten (und auch nur diese!) über die ohnehin zu zahlenden Steuern zu finanzieren ist nur ein anderer Weg mit dem großen Vorteil, dass alle mitbezahlen und Straßenbeiträge und ihre gesonderte Abrechnung komplett entfallen können. Weiterhin haben wir die Flexibilität, je nach politischer Veränderung im Herbst auf Landesebene, bei einer Steuerfinanzierung sofort zu reagieren und den Steuersatz anzupassen.
      Dass Du der Meinung bist, doppelt zu bezahlen kann ich verstehen, aber im Grunde ist es doch so (vor allem nach der Systematik der einmaligen Straßenbeiträge), man muss als Anlieger einer Straße jeden Monat zw. 50€ und 100€ zurücklegen, um dann, wenn so Summen wie die genannten 20.000€ abverlangt werden, zahlen zu können ohne großartig Schulden machen zu müssen. Rein theoretisch bist Du also auch schon wieder dabei, monatlich anzusparen.
      Sollte unser Antrag im Stadtparlament eine Mehrheit bekommen, was auch erst noch geschehen muss, dann kannst Du Dir dieses Geldzurücklegen ab 2019 schenken, weil, so Gott will, nie wieder jemand von Dir für die Erneuerung Deiner Straße 20.000€ auf einen Schlag haben will.
      Das die Grundsteuer gem. Betriebskostenverordnung auf die Mietnebenkosten umgelegt werden kann, ist seit Jahrzehnten gültiges Recht in diesem Land. Jeder Vermieter nutzt aber auch eine Wohnung oder ein Haus für sich selbst und für diese Bude kann er, so wie Du, niemanden die Steuern auf’s Auge drücken.
      Für uns als Wählergemeinschaft Großalmerode war und ist die Faulbach nie das 5. Rad am Wagen gewesen. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger in der Faulbach einig sind, dass man gerne einen eigenen Ortsbeirat bilden möchte, dann sind wir mit Sicherheit die Letzten, die diesem Vorhaben kritisch gegenüber stehen. Viele Grüße Uwe Fischer

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